Generationenfaktor
Zur Bewältigung des
aus der Längerlebigkeit der Mitglieder resultierenden
Finanzbedarfes wurde im Berichtsjahr 2008 die Einführung
eines Generationenfaktors
beschlossen. Dieser wird ab dem 01.01.2009 für alle Jahrgänge ab
1950 auf die bestehende Gesamtrentenanwartschaft angewandt. Er
beträgt 100% für den Geburtsjahrgang 1949 und verringert sich in
jedem darauffolgenden Jahrgang um 0,25%-Punkte. Die demografische
Entwicklung hat hiermit Eingang in die Rentenformel gefunden und
entlastet die Passivseite der Bilanz. Der Generationenfaktor führt
damit zu einer, vom Geburtsjahrgang abhängigen, moderaten Absenkung
der Anwartschaft. Eine monatliche Rentenhöhe von 2.000,00 EUR
verringert sich exemplarisch wie folgt:

Der Einführung des Generationenfaktors liegt die
Überlegung zugrunde, den Finanzbedarf, der aus der Längerlebigkeit
der Mitglieder resultiert, nicht lediglich aus den Erträgen der
kommenden Jahre zu finanzieren. Ein solches Vorgehen würde zur
Benachteiligung älterer Mitglieder führen. Sie müssten den
Finanzierungsbedarf aus den Berufsständischen Richttafeln 1997 und
aus den Berufsständischen Richttafeln 2006 mittragen, obwohl die
biometrische Belastung des Versorgungwerkes aus der
Längerlebigkeit, insbesondere der jüngeren Mitglieder, resultiert.
Es ist daher erforderlich, ältere Mitglieder zu schützen und einen
Teil des finanziellen Aufwandes zur Finanzierung der
Längerlebigkeit über den Demografiefaktor jahrgangsbezogen zu
verteilen. Das bedingt für jüngere und zukünftige Mitglieder
moderate Anpassungen in der Anwartschaft.